Et hätt noch immer jot jejange
Man könnte meinen, dieser 3§ des Kölschen Grundgesetzes sei speziell für uns Literaten geschrieben worden. Die Sorge eines jeden Literaten bei einer Veranstaltung ist, kommen die Künstler pünktlich, stecken sie im Stau, bringt Eis und Schnee die Termine durcheinander, ist vielleicht einer der Künstler erkrankt, oder, oder, oder …… Aber letzendlich können wir sagen: „Et hätt noch immer jot jejange“ Ich begrüße Euch recht herzlich auf der Internetseite der Literatenvereinigung Köln von 1987, kurz LVK, und verbleibe
mit einem karnevalistischen Gruß un dreimol vun Hätze Kölle Alaaf
H.D. Annas 1. Vorsitzender |
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